Gemeinschaft
Bildungseinrichtung der Wirtschaft

Bildungswerk | Umschulung Berufskraftfahrer, FR Personenverkehr

Umschulung gewerblich: Berufskraftfahrer
Ausbildungsschwerpunkt: Personenverkehr

Geplanter Beginn

4. Juni 2012

Lehrgangsort

Hannover

Ziel der Maßnahme

Eine abeschlossene Berufsausbildung vergrößert die Chancen, bei einem evtl. Arbeitsplatzverlust eine angemessene und gleichwertige Stelle besetzen zu können. Berufliche Qualifikation, bestätigt durch den Facharbeiterbrief der Industrie- und Handelskammer, ist der schriftliche Nachweis, dass Sie mehr zu bieten haben als derjenige, der "nur" den Führerschein besitzt.

Verbesserte Rentenansprüche bei evtl. Berufsunfähigkeit, Anspruch auf Umschulung in einen gleichwertigen Beruf, alles in allem verbesserte Zukunftsaussichten, das bedeutet langfristige Existenzsicherung.

In Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Hannover wurde durch das Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. ein 1,5jähriger Umschulungslehrgnag entwickelt, der die Teilnehmer/-innen auf den gewerblichen Berufsabschluss der Industrie- und Handelskammer im Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer mit Ausbildungsschwerpunkt Personenverkehr" vorbereitet. Im Rahmen dieser Maßnahme werden nach dem Prinzip der dualen Ausbildung (Kombination Schule/Ausbildungsbetrieb) alle theoretischen und praktischen Kenntnisse vermittelt, die das staatliche Berufsbild für diese Tätigkeit vorsieht.

Wie läuft die Umschulung ab?

Stufe I
4,5 Monate Vollzeitunterricht einschl. Erwerb des Führerscheins Klasse CE für Lkw mit Anhänger sowie der Klasse D für Kraftomnibusse in Hildesheim

Stufe II
10 Monate Betriebspraktikum (Teil II) in Betrieben des Verkehrsgewerbes (möglichst Wohnungsnähe). Praktikumsbegleitender Unterricht (1 Tag pro Woche) in Hannover

Stufe III
3,5 Monate Prüfungsvorbereitung mit Ablegen der Facharbeiterprüfung in Hildesheim

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

  1. 21. Lebensjahr
  2. Mindestens 2 Jahre im Besitz des deutschen Führerscheins Klasse 3 oder B und entsprechender nachweisbarer Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen mit mechanischem Schaltgetriebe (der Führerschein darf nicht auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit automatischem Getriebe beschränkt sein)
  3. Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  4. Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (Eintragung von max. 6 Punkte)
  5. Amtsärztliche Eignungsuntersuchung für die Fahrerlaubnis Klasse CE und D zzgl. Psychometrietest (Belastungstest) und augenärztliches Gutachten. Beim Ausbildungsschwerpunkt Güterverkehr nur CE ohne Psychometrietest.
  6. Bestandener trägerinterner Eignungstest

Lehrgangskosten

  1. Über die Kostenübernahme entscheiden ausschließlich die zuständige Agentur für Arbeit oder die regionalen Arbeitsgemeinschaften (ARGE).
  2. Bundeswehrangehörige: Für die Teilnahme an der Umschulungsmaßnahme ist dem Lehrgangsträger eine Kostenübernahmebestätigung des zuständigen Berufsförderungsdienstes vorzulegen.

Dauer der Maßnahme

1 1/2 Jahre

Weitere Informationen erhalten Sie über das

BILDUNGSWERK VERKEHRSGEWERBE NIEDERSACHSEN E. V.
Lister Kirchweg 95, 30177 Hannover

Ihre Ansprechpartner:
Werner Feldmann / Ilona Schulz, Tel. 0511/9626-300


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