Kraftfahrer Personenverkehr
Umschulung Gewerblich: Berufskraftfahrer
Ausbildungsschwerpunkt: Personenverkehr
Geplanter Beginn: 3. Januar 2011
Lehrgangsort: Hildesheim
Eine abgeschlossene Berufsausbildung vergrößert die Chancen, bei einem evtl. Arbeitsplatzverlust eine angemessene und gleichwertige Stelle besetzen zu können. Berufliche Qualifikation, bestätigt durch den Facharbeiterbrief der Industrie- und Handelskammer, ist der schriftliche Nachweis, dass Sie mehr zu bieten haben als derjenige, der “nur” den Führerschein besitzt.
Verbesserte Rentenansprüche bei evtl. Berufsunfähigkeit, Anspruch auf Umschulung in einen gleichwertigen Beruf, alles in allem verbesserte Zukunftsaussichten, das bedeutet langfristige Existenzsicherung.
In Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Hannover wurde durch das Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. ein 1,5-jähriger Umschulungslehrgang entwickelt, der die Teilnehmer auf den gewerblichen Berufsabschluss der Industrie- und Handelskammer im Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer mit Ausbildungsschwerpunkt Personenverkehr” vorbereitet.
Im Rahmen dieser Maßnahme werden nach dem Prinzip der dualen Ausbildung (Kombination Schule/Ausbildungsbetrieb) alle theoretischen und praktischen Kenntnisse vermittelt, die das staatliche Berufsbild für diese Tätigkeit vorsieht.
Wie läuft die Umschulung ab?
| Stufe I |
4,5 Monate Vollzeitunterricht einschl. Erwerb des Führerscheins Klasse CE für Lkw mit Anhänger sowie der Kl. D für Kraftomnibusse in Hildesheim. |
| Stufe II |
10 Monate Betriebspraktikum (Teil II) in Betrieben des Verkehrsgewerbes (möglichst Wohnungsnähe). Praktikumsbegleitender Unterricht (1 Tag pro Woche) in Hannover. |
| Stufe III |
3,5 Monate Prüfungsvorbereitung mit Ablegen der Facharbeiterprüfung in Hildesheim. |
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
- 21. Lebensjahr
- Mindestens 2 Jahre im Besitz des deutschen Führerscheins Kl. 3 oder B und entsprechender nachweisbarer Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen mit mechanischem Schaltgetriebe (der Führerschein darf nicht auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit automatischem Getriebe beschränkt sein).
- Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (Eintragung von max. 6 Punkten).
- Amtsärztliche Eignungsuntersuchung für die Fahrerlaubnis Kl. CE und D zzgl. Psychometrietest (Belastungstest) und augenärztliches Gutachten. Bei Ausbildungsschwerpunkt Güterverkehr nur CE ohne Psychometrietest.
- Bestandener trägerinterner Eignungstest
Lehrgangskosten
- Über die Kostenübernahme entscheiden ausschließlich die zuständige Agentur für Arbeit oder die regionalen Arbeitsgemeinschaften (ARGE).
- Bundeswehrangehörige: Für die Teilnahme an der Umschulungsmaßnahme ist dem Lehrgangsträger eine Kostenübernahmebestätigung des zuständigen Berufsförderungsdienstes vorzulegen.
Dauer der Maßnahme
1½ Jahre
Weitere Informationen erteilt das
BILDUNGSWERK VERKEHRSGEWERBE NIEDERSACHSEN E. V.
Lister Kirchweg 95, 30177 Hannover
Ihre Ansprechpartner:
Werner Feldmann / Ilona Schulz, Tel. 0511 / 96 26-300

