Nachschulung Transportgenehmigung / Entsorgungsfachbetrieb 10./11.12.2010 (Hannover)
BVN 1-3038/10 Fortbildungslehrgang (Nachschulung)
gem. Kreislaufwirtschafts- u. Abfallgesetz (KrW-/AbfG) “Transport-genehmigung/Entsorgungsfachbetrieb”
für die zur Leitung und Beaufsichtigung eines Einsammlungs- oder Beförderungsbetriebes verantwortlichen Personen entsprechend § 49 Abs. 2 in Verbindung mit der Transportgenehmigungsverordnung (§ 6) und der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (§ 11)
Mit dem am 7. Oktober 1996 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in Verbindung mit der Transportgenehmigungsverordnung bzw. Entsorgungsfachbetriebeverordnung muss der Unternehmer und/oder die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Person eines Einsammlungs- oder Beförderungsbetriebes bzw. eines Entsorgungsfachbetriebes einen Fachkundenachweis erbringen. Diese Fachkundelehrgänge durch einen behördlich anerkannten Lehergangsveranstalter umfassen für die Transportgenehmigungen und Entsorgungsfachbetriebe ohne Anlagenbetrieb 30 Unterrichtseinheiten, für Entsorgungsfachbetriebe mit Anlagenbetrieb 6 Unterrichtseinheiten zusätzlich.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt in Verbindung mit den o. g. Verordnungen (TgV § 6) eine Nachschulung vor, und zwar für Inhaber von Transportgenehmigungen nach spätestens 3 Jahren und für Entsorgungsfachbetriebe (mit oder ohne Anlagenbetrieb) nach spätestens 2 Jahren (gem. EfB § 11), jeweils vom letzten Seminartag des Fachkundelehrganges der Erstschulung an gerechnet.
Der nachfolgende Fortbildungslehrgang ist auf die Fachkundelehrgänge der Erstschulungen abgestimmt. Er muss nach behördlicher Vorgabe die Hälfte der Unterrichtseinheiten der Erstschulungen beantragen. Die Nachschulung vertieft das Grundlagenwissen der Erstschulung, vermittelt aktuelle Gesetzes- und Verordnungsänderungen und geht auf die Umstellung des Nachweisverfahrens seit 01.01.1999 nebst Umschlüsselungen ein.
LEHRGANGSORT
Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V.
Lister Kirchweg 95, 30177 Hannover
Tel. 0511/9626-300, Fax 0511/666095
TERMIN
10. und 11. Dezember 2010
jeweils von 9.00 – 17.15 Uhr – 18 Unterrichtseinheiten
INHALT
Die Fachkundeunterweisung entspricht der “Vollzugshilfe” der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), die bundesweit anerkannt wird.
- Sach- und fachgerechte Einsammlung und Beförderung von Abfällen unter besonderer Berücksichtigung der abfallrelevanten Transporttechnik und Kennzeichnung von Fahrzeugen und Behältern
- Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können, und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung
- Art und Beschaffenheit von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen
- Vorschriften des Abfallrechts und des für die Einsammlungs- und Beförderungstätigkeit geltenden sonstigen Umweltrechts
- Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
- Vorschriften der betrieblichen Haftung
- Abfallbehandlungs- und Beseitigungsanlagen
einschl. mündl. und schriftl. Lernzielkontrollen (Tests)
TEILNEHMERKREIS
Unternehmer sowie für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Personen
REFERENTEN
Jens Kleinert - Seminarleiter, Gefahrgutbeauftragter, Fachkraft für Arbeitssicherheit (BVN)
BD Wolfgang Weber – Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Änderungen vorbehalten!
KOSTEN
€ 430,00 Seminargebühr incl. Seminarbescheinigung, Mittagessen und Tagungsgetränke
€ 49,50 ergänzendes Lehrmaterial
Schulungsbuch “Abfall-Entsorgungstrainer” 8. Aufl. und DTV-Beck-Texte “Umweltrecht” 21. Aufl. aus den Basislehrgängen bitte unbedingt mitbringen oder beim BVN bestellen!
VORAUSSETZUNGEN
Besuch eines Fachkundelehrganges gem. KrW-/AbfG (Erstschulung) bei einem behördlich anerkannten Lehrgangsträger, z. B. BVN
ANMELDUNG
Hiermit melde ich mich verbindlich für den Lehrgang Nachschulung Transportgenehmigung / Entsorgungsfachbetrieb 10./11.12.2010 (Hannover) an. Die Teilnahmebedingungen habe ich gelesen und akzeptiere diese. Eine Abmeldung kann nur schriftlich erfolgen.
Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V.
Lister Kirchweg 95
30177 Hannover
Tel. 0511/9626-300
Fax 0511/66 60 95

