BVN 1-3036/10 Fachkundelehrgang (Erstschulung)
gem. Kreislaufwirtschafts- u. Abfallgesetz (KrW-AbfG) “Transport-genehmigung/Entsorgungsfachbetrieb”
für die zur Leitung und Beaufsichtigung eines Einsammlungs- oder Beförderungsbetriebes verantwortlichen Personen entsprechend § 49 (2) in Verbindung mit der Transportgenehmigungsverordnung § 3 (1) Nr. 2 und der Entsorgungsfachbetriebeverordnung § 9 (2) Ziff. 3

Mit dem am 7. Oktober 1996 in kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit dem untergesetzlichen Regelwerk dürfen Abfälle zur Beseitigung gewerbsmäßig nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde eingesammelt oder befördert werden.
Der Einsammler und Beförderer sowie der von ihm beauftragte Dritte muss der Behörde die notwendige Fachkunde nachweisen.
Die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang wird bundesweit als Fachkundenachweis zur Beantragung der Transportgenehmigungen gem. § 49 sowie für Entsorgungsfachbetriebe anerkannt.

LEHRGANGSORT

Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V.
Lister Kirchweg 95, 30177 Hannover
Tel. 0511/9626-300, Fax 0511/666095

TERMIN

Freitag, 3. September 2010 und Samstag, 4. September 2010
Freitag, 10. September 2010 und Samstag, 11. September 2010
jeweils von 9.00 – 17.15 Uhr
= 36 Unterrichtseinheiten

INHALT

Die Fachkundeunterweisung erstreckt sich auf der Grundlage der Verordnungen und Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) auf folgende Bereiche:

  1. Sach- und fachgerechte Einsammlung und Beförderung von Abfällen unter besonderer Berücksichtigung der abfallrelevanten Transporttechnik und Kennzeichnung von Fahrzeugen und Behältern
  2. Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können, und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung
  3. Art und Beschaffenheit von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen
  4. Vorschriften des Abfallrechts und des für die Einsammlungs- und Beförderungstätigkeit geltenden sonstigen Umweltrechts
  5. Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
  6. Vorschriften der betrieblichen Haftung
  7. Kreislaufwirtschafts- und Entsorgungstechnik

einschl. mündl. und schriftl. Lernzielkontrollen (Tests)

KOSTEN

€ 885,00 Seminargebühr incl. Seminarbescheinigung, Mittagessen und Tagungsgetränke
€ 130,00 Lehrmaterial (Schulungsbuch, Script und Gesetze), 1x je teilnehmendes Unternehmen erforderlich

TEILNEHMERKREIS

Unternehmer (Abfallbeförderer, Entsorger) sowie für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Personen

REFERENTEN

Jens Kleinert - Seminarleiter, Gefahrgutbeauftragter, Fachkraft für Arbeitssicherheit (BVN)
Werner Feldmann – Leiter der gewerblichen Ausbildung im BVN
Wolfgang Weber – Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Dr. Ing. Wilfried Möller – Oberfinanzdirektion Hannover
Änderungen vorbehalten!

Hiermit melde ich mich verbindlich für den Lehrgang Erstschulung Transportgenehmigung / Entsorgungsfachbetrieb als Abfallbeförderer 03./04./10./11.09.2010 (Hannover) an. Die Teilnahmebedingungen habe ich gelesen und akzeptiere diese. Eine Abmeldung kann nur schriftlich erfolgen.

(erforderlich)
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Anzahl d. Teilnehmer
1. Teilnehmer
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2. Teilnehmer
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3. Teilnehmer
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4. Teilnehmer
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5. Teilnehmer
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6. Teilnehmer
(erforderlich)
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Bestellung des Lehrmaterial für insgesamt 63,90€
– Abfall-Entsorgungs-Trainer (48,00€, Storck-Verlag)
– Umweltrecht (15,90€, Beck-Verlag)

 

Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V.
Lister Kirchweg 95
D-30177 Hannover

Tel. 0511 / 96 26-300 oder
Fax 0511 / 66 60 95