BVN 1-3047/10 EU-Kraftfahrer – Weiterbildung nach
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und Berufskraftfahrer-
qualifikationsverordnung für Omnibus- und Lkw-Fahrer

Innerhalb der Europäischen Union dürfen Kraftfahrer/-innen, die den Führerschein der Klasse D1, D1E, D und DE nach dem 09.09.2008 bzw. den Führerschein der Klasse C1, C1E, C und CE nach dem 09.09.2009 erstmals erworben haben, Omnibusse bzw. Lkw nur mit einer Zusatzqualifikation fahren. Der Führerschein allein ist nicht mehr ausreichend. Darüber hinaus sind alle 5 Jahre Weiterbildungen nachzuweisen. Die Weiterbildungspflicht besteht auch für Besitzständler. Fahrer/-innen von Omnibussen bzw. Lastkraftwagen (dies gilt auch für die alte Klasse 3) müssen im Personenverkehr bis zum 09.09.2013 (bei Anpassung an die Fahrerlaubnis bis 2015) und im Lkw-Bereich bis zum 09.09.2014 (bei Anpassung an die Fahrerlaubnis bis 2016) eine Weiterbildung von mindestens 35 Stunden abgeschlossen haben. Die Weiterbildung kann in 5 Einheiten zu je 7 Zeitstunden aufgeteilt werden.

ORT

Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V.
Lister Kirchweg 95, 30177 Hannover

TERMIN

Samstag, 21. August 2010
von 8.30 – ca. 16.30 Uhr

INHALT

  • Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
  • Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung
  • Kenntnisse der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen
  • Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitvorschriften
  • Das digitale Kontrollgerät
    – Rechtsgrundlagen
    – Aufbau und Funktionsweise
    – Fahrerkarte
    – Demonstration der Gerätebedienung
    – Funktionsbeispiele
    – Auswertung von Ausdrucken
    – Einsatz des analogen Tachographen mit Besonderheiten im analigen/digitalen Parallelbetrieb

LEHRMITTEL

Begleitmaterial

KOSTEN

95,– € incl. Lehrmaterial und Tagungsgetränke

ABSCHLUSS

Teilnahmezertifikat mit Bestätigung eines Weiterbildungsmoduls von 7 Stunden gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung

ANMELDUNG

Hiermit melde ich mich verbindlich für den Lehrgang EU-Kraftfahrer – Weiterbildung nach BKrFQG und BKrFQV für Omnibus- und Lkw-Fahrer (21.08.2010 – Hannover) an. Die Teilnahmebedingungen habe ich gelesen und akzeptiere diese. Eine Abmeldung kann nur schriftlich erfolgen.

(erforderlich)
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Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V.
Lister Kirchweg 95, D-30177 Hannover
Tel. 0511 / 96 26-300 oder
Fax 0511 / 66 60 95