EU-Kraftfahrer – Weiterbildung nach BKrFQG und BKrFQV für Omnibus- und Lkw-Fahrer (21.08.2010 – Hannover)
BVN 1-3047/10 EU-Kraftfahrer – Weiterbildung nach
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und Berufskraftfahrer-
qualifikationsverordnung für Omnibus- und Lkw-Fahrer

Innerhalb der Europäischen Union dürfen Kraftfahrer/-innen, die den Führerschein der Klasse D1, D1E, D und DE nach dem 09.09.2008 bzw. den Führerschein der Klasse C1, C1E, C und CE nach dem 09.09.2009 erstmals erworben haben, Omnibusse bzw. Lkw nur mit einer Zusatzqualifikation fahren. Der Führerschein allein ist nicht mehr ausreichend. Darüber hinaus sind alle 5 Jahre Weiterbildungen nachzuweisen. Die Weiterbildungspflicht besteht auch für Besitzständler. Fahrer/-innen von Omnibussen bzw. Lastkraftwagen (dies gilt auch für die alte Klasse 3) müssen im Personenverkehr bis zum 09.09.2013 (bei Anpassung an die Fahrerlaubnis bis 2015) und im Lkw-Bereich bis zum 09.09.2014 (bei Anpassung an die Fahrerlaubnis bis 2016) eine Weiterbildung von mindestens 35 Stunden abgeschlossen haben. Die Weiterbildung kann in 5 Einheiten zu je 7 Zeitstunden aufgeteilt werden.
ORT
Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V.
Lister Kirchweg 95, 30177 Hannover
TERMIN
Samstag, 21. August 2010
von 8.30 – ca. 16.30 Uhr
INHALT
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
- Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung
- Kenntnisse der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen
- Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitvorschriften
- Das digitale Kontrollgerät
– Rechtsgrundlagen
– Aufbau und Funktionsweise
– Fahrerkarte
– Demonstration der Gerätebedienung
– Funktionsbeispiele
– Auswertung von Ausdrucken
– Einsatz des analogen Tachographen mit Besonderheiten im analigen/digitalen Parallelbetrieb
LEHRMITTEL
Begleitmaterial
KOSTEN
95,– € incl. Lehrmaterial und Tagungsgetränke
ABSCHLUSS
Teilnahmezertifikat mit Bestätigung eines Weiterbildungsmoduls von 7 Stunden gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung
ANMELDUNG
Hiermit melde ich mich verbindlich für den Lehrgang EU-Kraftfahrer – Weiterbildung nach BKrFQG und BKrFQV für Omnibus- und Lkw-Fahrer (21.08.2010 – Hannover) an. Die Teilnahmebedingungen habe ich gelesen und akzeptiere diese. Eine Abmeldung kann nur schriftlich erfolgen.
Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V.
Lister Kirchweg 95, D-30177 Hannover
Tel. 0511 / 96 26-300 oder
Fax 0511 / 66 60 95

