BVN 1-2999/10 EU-Kraftfahrer – Weiterbildung nach
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und Berufskraftfahrer-
qualifikationsverordnung für Lkw-Fahrer

Innerhalb der Europäischen Union dürfen Kraftfahrer/-innen, die den Führerschein der Klasse C1, C1E, C und CE nach dem 09.09.2009 erstmals erworben haben, Lkw nur mit einer Zusatzqualifikation fahren. Der Führerschein allein ist nicht mehr ausreichend. Darüber hinaus sind alle 5 Jahre Weiterbildungen nachzuweisen. Die Weiterbildungspflicht besteht auch für Besitzständler. Fahrer/-innen von Kfz für Güterbeförderung über 3,5 t, die ihre Fahrerlaubnis Klasse C1, C1E (alte Klasse 3), C, CE (alte Klasse 2) vor dem 10. September 2009 erworben haben, müssen bis zum 9. September 2014 (bei Anpassung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis bis spätestens 9. September 2016) eine Weiterbildung von mindestens 35 Stunden abgeschlossen haben. Die Weiterbildung von mindestens 35 Zeitstunden kann in 5 Einheiten zu je 7 Zeitstunden aufgeteilt werden.

ORT

BILDUNGSWERK VERKEHRSGEWERBE NIEDERSACHSEN E.V.
Lister Kirchweg 95, 30177 Hannover

TERMIN

Samstag, 24. April 2010
von 8.30 – ca. 16.30 Uhr

INHALT

  • Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
  • Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung
  • Kenntnisse der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen
  • Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitvorschriften
  • Das digitale Kontrollgerät
    – Rechtsgrundlagen
    – Aufbau und Funktionsweise
    – Fahrerkarte
    – Demonstration der Gerätebedienung
    – Funktionsbeispiele
    – Auswertung von Ausdrucken
    – Einsatz des analogen Tachographen mit Besonderheiten im analogen/digitalen Parallelbetrieb

LEHRMITTEL

Begleitmaterial

KOSTEN

95,– € incl. Lehrmaterial und Tagungsgetränke

ABSCHLUSS

Teilnahmezertifikat mit Bestätigung eines Weiterbildungsmoduls von 7 Stunden gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung

ANMELDUNG

Hiermit melde ich mich verbindlich für den Lehrgang EU-Kraftfahrer – Weiterbildung nach BKrFQG und BKrFQV für Lkw-Fahrer (24.04.2010 – Hannover) an. Die Teilnahmebedingungen habe ich gelesen und akzeptiere diese. Eine Abmeldung kann nur schriftlich erfolgen.

(erforderlich)
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(erforderlich)
(erforderlich)
(erforderlich)

 

Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V.
Lister Kirchweg 95, D-30177 Hannover
Tel. 0511 / 96 26-300 oder
Fax 0511 / 66 60 95

Kontakt per E-Mail